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Konzeption niedrigschwelliger Betreuungsangebote

Tagesbetreuung

Das Wohn- und Pflegeheim to huus GmbH & Co KG hat sich zur Aufgabe gemacht, hilfebedürftige und alte Menschen in der Samtgemeinde Barßel zu versorgen. Mit der Konzeption der niedrigschwelligen Betreuungsangebote wollen wir die Lücke zwischen ambulanter und stationärer Pflege verringern.

Niedrigschwellige Betreuungsangebote werden in der Regel von geschultem Pflegepersonal angeboten. Hierbei handelt es sich u.a. um Betreuungsgruppen, Tagesbetreuung und Familien entlastende Dienste. Pflegebedürftige Menschen werden in Gruppen oder einzeln stundenweise betreut.

Mit dem § 45 SGB XI (Pflegeleistungsergänzungsgesetz) hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, Versicherten mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Versicherte z.B. mit einer Altersdemenz) besser zu versorgen.

Nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz haben Pflegebedürftige der Pflegestufe I - III mit demenzbedingten Funktionsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen in Höhe bis zu 200,00 € monatlich, wenn der Medizinische Dienst eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt hat. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen.

Die Beantragung dieser Leistungen erfolgt bei der jeweiligen Pflegekasse. Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Neben den Leistungen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes können auch Mittel des § 39 SGB XI „häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson“ für niedrigschwellige Betreuungsangebote eingesetzt werden.

Im Rahmen der Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr, wenn die Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder anderen Gründen an der Pflege gehindert ist. Bedingung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens zwölf Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Der Höchstbetrag der für Verhinderungspflege gezahlt wird, beträgt 1.432,00 €. Dieser Betrag kann auch beansprucht werden, wenn eine stundenweise Verhinderung vorliegt und entsprechende Ersatzpflege in Anspruch genommen wird. Die Mittel können dann auch für Leistungen niedrigschwelliger Betreuungsangebote eingesetzt werden.

Das neue Konzept in der Tagesbetreuung zeichnet sich durch hohe Flexibilität aus. Angehörige können ihren zu Pflegenden von einer bis zu acht Stunden in unsere Obhut geben. Unser Anliegen hierbei ist es, den zunehmenden Druck, dem pflegende Angehörige ausgesetzt sind, zu begegnen und Entlastung zu bieten.

Eine Anmeldung ist nicht notwendig – Angehörige können spontan ihren zu Pflegenden bringen, denn häufig sind Entlastungsgründe nicht vorhersehbar.

Der Aufenthalt wird stundenweise berechnet. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale erhoben. Diese kann in der Regel über die Pflegeversicherung (Verhinderungspflege § 39 SGB XI und das Pflegeleistungsergänzungsgesetz § 45 SGB XI) abgerechnet werden (siehe oben).

Die Kosten für die Tagesbetreuung werden dem Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen in Rechnung gestellt und beglichen und anschließend bei der Pflegekasse zur Erstattung eingereicht. In der Regel ist bei der Pflegekasse ein formloser Antrag auf Inanspruchnahme von Verhinderungspflege zu stellen.

Ziel der Tagesbetreuung ist das Trainieren von Alltagskompetenzen und tagesstrukturierender Maßnahmen, Anleitung und Unterstützung bei der Aufnahme sinnhafter Betätigungen/Beschäftigungen, die Beaufsichtigung insbesondere zur Entlastung von pflegenden Angehörigen bei Störungen des Tag-/Nachtrhythmus, bei der Gefahr des unkontrollierten Verlassens der Wohnung oder das Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen.


Fragen Sie uns – sie werden staunen, wie kostengünstig und individuell unser Angebot ist. 





Preise:
Frühstück    3,00 €
Mittag 4,00 €
Kaffee 3,00 €
Abendbrot 3,00 €
Betreuungspauschale je Stunde: 6,00 €