Es ist meist ein schwerer Entschluss, sich für den Umzug in eine Pflegeeinrichtung zu entscheiden bzw. einen Angehörigen in fremde Obhut zu geben.
Wir nehmen uns Zeit, Sie zu informieren. Gerne beantworten wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch alle Ihre Fragen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei den notwendigen Antragsformalitäten.
Heimkosten
Das Wohn- und Pflegeheim to huus GmbH & Co. KG ist von allen Pflegekassen für die Kurz- und Langzeitpflege zugelassen.
Das Heimentgelt setzt sich aus den Pflegekosten, den Kosten für die Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten zusammen.
Entsprechend der Pflegestufe wird das Heimentgelt berechnet. Je nach Pflegeleistung können Sonderleistungen hinzukommen.
Bei der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege werden die Kosten für den Pflegeaufwand von der Pflegekasse bis zu einem Höchstbetrag von 1.432,00 Euro übernommen.
Die Vergütungssätze für die Vollzeitpflege werden zu einer Monatspauschale zusammengefasst. Es gilt: Monatspauschale = Tagessätze x 30,42
Sie können sich weiter unten die Heimkosten auf Ihren PC herunterladen und ausdrucken.
Informationsmaterial zum Download
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